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8. Jänner 2026 um 10:51:02

BGF

WICHTIGE INFO: Arbeitszeit für das externe Coaching !!!

WICHTIGE INFO: Arbeitszeit für das externe Coaching !!!

Liebe Kolleg:innen,

ich wünsche Euch allen ein wunderschönes neues Jahr! Das externe Coaching ist sehr gut angenommen worden – es sind bis auf einen Termin alle ausgebucht! Nächste Woche wird es neue Termine geben!

Ich bin euch noch eine Nachricht bezüglich der Arbeitszeit bezüglich kostenlosen Coaching schuldig!

Hier die Nachricht von Susanne:
Karin und ich haben uns intensiv mit der Ausgestaltung der Beratungsstunden im Rahmen der externen Coachings aus dem Bildungsfreiraum/Beratungsfreiraum auseinandergesetzt und möchten folgende Rahmenbedingungen festhalten:
Ab Jänner 2026 können diese Beratungs- bzw. Coachingstunden während der Arbeitszeit im Ausmaß von 10 % der individuellen Arbeitszeit in Anspruch genommen werden.
Konkret bedeutet das:
• Bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenstunden können jährlich bis zu 4 Stunden Coaching/Beratungszeit während der Arbeitszeit angerechnet werden.
• Bei Teilzeitmitarbeiterinnen reduziert sich das Stundenausmaß entsprechend aliquot.
• Grundsätzlich ist es vorgesehen und bevorzugt, dass die Beratungsstunden für persönliche Themen außerhalb der regulären Dienstzeiten wahrgenommen werden.

Liebe Grüße und alles Liebe,
Veronika

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